Mischlingshündin Leo fotografiert von Wolfgang Kreusche
  • Gepostet am 8. Juli 2020

Das Wichtigste zur Hundehaltung in der Mietwohnung

Eine Wohnung zu mieten, kann mit Hund durchaus schwierig sein, da hilft auch der treue Blick der Mischlingshündin Leo nichts. Vermieter wollen die felligen Lebensgefährten oft nicht mit einziehen lassen.

Prinzipiell stellt das Halten eines kleineren Hundes kein größeres Problem dar, wenn sich das Tier leise verhält und auch sonst die Nachbarn nicht stört bzw. gefährdet.

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas dazu geregelt ist.
Ein grundsätzliches Verbot von Haustieren ist nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).
Kleintiere dürfen generell in der Wohnung gehalten werden, bei Hunden und Katzen besagt das Urteil etwas anderes: Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung. Das heißt, der Vermieter entscheidet, ob er in der Mietwohnung einen Hund erlaubt oder nicht.

Einen Hund in der Mietwohnung, ohne Erlaubnis zu halten, kann zur fristlosen Kündigung führen. Die Hundehaltung in der Mietwohnung bedarf immer das Einverständnis des Vermieters. Dies gilt besonders für die Haltung sogenannter Listenhunde: Vermieter haben von vornherein das Recht, die Haltung von Kampfhunden zu verbieten.

Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?

Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Wird ein Hund für längere Zeit in Pflege genommen, muss der Vermieter seine Erlaubnis dazu erteilen.

Manche Hunde sind grundsätzlich erlaubt.

Ausgenommen von den Regelungen sind Blinden- und Therapiehunde. Sie bedürfen keiner Genehmigung, müssen als solche zugelassen sein und der Besitzer muss eine entsprechende Bescheinigung besitzen. In diesem Fall darf das Tier kein Hindernis sein, eine Wohnung mit Hund zu finden.

Vermieter verbietet Hund nachträglich: Kann das sein?

Ja, das kann passieren, und zwar dann, wenn der Hund zum Störfaktor wird. Ständiges Bellen oder Jaulen, das die Nachbarn belästigt, kann ein solcher Störfaktor sein. Dann hat der Vermieter das Recht, seine Erlaubnis zurückzuziehen.

Noch Fragen? Dann rufen Sie mich doch einfach an!

 

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